Thomas Gutmann - Der Begründungsanspruch des demokratischen Rechtsstaats

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Der Vortrag geht der Frage nach, ob sich der freiheitliche demokratische Rechtsstaat theoretisch verstehen (und praktisch verteidigen) lässt, wenn man normative Fragen für nicht wahrheitsfähig hält. Hans Kelsen hat dies versucht und über Jahrzehnte hinweg eine Theorie des Rechts und der Demokratie entfaltet, als deren Prämisse ein ,harter‘ Wertrealismus und ein normativer Nonkognitivismus dienen: Welche rechtliche „Ordnung ,gerecht‘ sei“, ist für Kelsen „im Wege rationaler Erkenntnis nicht begründbar“, folglich sei „Gerechtigkeit ein irrationales Ideal“.
Ansätze, die davon ausgehen, dass sich auch fundamentale normative Prinzipien des Rechts nicht begründen lassen, sehen sich allerdings Rückfragen ausgesetzt: Lassen sich moderne westliche Rechtsordnungen auf diese Weise adäquat beschreiben? Muss der freiheitliche demokratische Rechtsstaat nicht notwendigerweise den Anspruch erheben, auf guten intersubjektiven Gründen zu beruhen und seine normativen Geltungsansprüche einlösen zu können? Sind wertrelativistische bzw. nonkognitivistische Ansätze der Rechts- und Demokratietheorie nicht ebenfalls gezwungen, mit normativen Begriffen zu arbeiten – mit Begriffen allerdings, über die sie zuvor die theoretische Kontrolle aufgegeben haben?

Referent/in:

Prof. Dr. iur. Dr. phil. habil. Thomas Gutmann, M.A.


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