Freiburger Wintervorträge WS 20.21 03 Jestaedt

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Medienaktionen
  • hochgeladen 3. Dezember 2020

Prof. Dr. Matthias Jestaedt (Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abteilung 3, Rechtstheorie)
Freiheit für 800 Millionen
70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

Über Jahrzehnte herrschte in Deutschland Einigkeit darüber, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Grundrechtsschutz das Maß aller Dinge sei – und sich über ihm nur mehr der sprichwörtliche blaue Himmel befinde. Diese Wahrnehmung beginnt sich jedoch zu wandeln. Auch hierzulande wird allmählich deutlich, was im Gros der anderen Staaten des Europarats seit jeher als ausgemacht gilt: dass nämlich die europäische Benchmark des Grund- und Menschenrechtsschutzes die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg darstellt.
Die EMRK feiert am 4. November 2020 ihren 70. Geburtstag. Sie schützt die Menschenrechte – wie das Recht auf Leben, die Religions-, die Meinungs- oder die Versammlungsfreiheit – von mehr als 800 Millionen Menschen in den 47 Staaten des Europarats, darunter alle Staaten der EU, Großbritannien und die Schweiz, aber etwa auch Russland, die Ukraine und die Türkei. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann den Straßburger Gerichtshof gegen menschenrechtsverletzende Entscheidungen des eigenen Heimatstaates anrufen. Dieses Menschenrechtssystem ist weltweit einzigartig. Die stark divergierende menschenrechtliche Situation in den 47 Vertragsstaaten stellt die EMRK mit ihrem Anspruch, einen menschenrechtlichen Mindeststandard zu garantieren, indes ebenso wie die große Zahl der Verfahren – jährlich sind es rund 50.000 – vor große Herausforderungen.

Referent/in:

Prof. Dr. Matthias Jestaedt (Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abteilung 3, Rechtstheorie)


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